Ratgeber

Stal­king

Stal­king

Eine Inter­net­be­kannt­schaft, der Expart­ner oder ande­re Per­son lässt Sie oder Ihr Kind nicht in Ruhe und nimmt unab­läs­sig gegen Ihren Wil­len Kon­takt auf alle mög­li­chen Arten auf.

Was ist zu tun?

Sie kön­nen einer­seits zivil­recht­lich gegen den Stal­ker vor­ge­hen, indem Sie bei dem für Sie zustän­di­gen Fami­li­en­ge­richt einen Antrag nach dem Gewalt­schutz­ge­setz stel­len. Das Fami­li­en­ge­richt wird gegen­über dem Stal­ker aus­spre­chen, dass er künf­tig kein Kon­takt mehr auf­neh­men darf. Ande­ren­falls muss die­ser ein Ord­nungs­geld zahlen.

Ande­rer­seits kön­nen Sie par­al­lel eine Straf­an­zei­ge mit Straf­an­trag bei der Poli­zei stel­len. Die­se wird den Stal­ker ver­neh­men. In man­chen Fäl­len genügt dies bereits, um dem Stal­ker klar zu machen, dass die „Bekannt­schaft“ vor­bei ist.

Sofern Sie bei der Abwehr von Nach­stel­lun­gen Hil­fe benö­ti­gen, unter­stütz­te ich Sie gern.