Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührenhöhe bestimmt sich einerseits nach dem Gebührenstreitwert und andererseits nach der jeweiligen Nummer im Vergütungsverzeichnis.
In bestimmten Fällen reichen die gesetzlichen Gebühren nicht aus, um den Aufwand für eine qualitativ hochwertige Arbeit abzudecken. In diesen Fällen schließen wir eine individuelle Vergütungsvereinbarung, mit welcher das Honorar pauschal oder nach der Berechnung eines Stundensatzes festgelegt wird.
Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung übernehmen wir.
Selbstverständlich werden Sie auch als Bedürftige beraten und vertreten, wenn Sie für die Verfolgung Ihrer Rechte Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder (außergerichtlich) Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
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Formulare & Anträge
Beratungshilfe
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
Hinweisblatt
Hinweisblatt zum Antrag auf Beratungshilfe
Erklärung
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Hinweisblatt
Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verfahrenskostenhilfe
Hinweisblatt
Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe