Ratgeber

Insol­venz­an­fech­tung

Der Insol­venz­ver­wal­ter for­dert Sie schrift­lich auf, eine Zah­lung, die Sie vom Schuld­ner oder im Wege der Zwangs­voll­stre­ckung erhal­ten haben, zurückzuzahlen.

Grund­sätz­lich ist der Insol­venz­ver­wal­ter ver­pflich­tet, die Insol­venz­mas­se unter ande­rem durch die Insol­venz­an­fech­tung anzu­rei­chern. Ziel ist, dass die sog. Soll-Mas­se im Ver­gleich zur im Zeit­punkt der Insol­venz­an­trag­stel­lung vor­ge­fun­de­nen Ist-Mas­se wie­der­her­ge­stellt wird.

Die Soll-Mas­se lag in dem Zeit­punkt vor, bei wel­chem der Schuld­ner auf­grund des Vor­lie­gens der mate­ri­el­len Insol­venz einen Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens hät­te stel­len müs­sen. Die Ver­mö­gens­ab­flüs­se bis zum tat­säch­li­chen Stel­len des Insol­venz­an­trags, der Zeit­punkt der sog. for­mel­len Insol­venz, kann der Insol­venz­ver­wal­ter bei Vor­lie­gen bestimm­ter Vor­aus­set­zun­gen zurückfordern.

Inwie­fern bei Ihnen die­se Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen, muss anhand der Umstän­de des Ein­zel­falls durch einen Rechts­an­walt geprüft werden.