Stalking
Eine Internetbekanntschaft, der Expartner oder andere Person lässt Sie oder Ihr Kind nicht in Ruhe und nimmt unablässig gegen Ihren Willen Kontakt auf alle möglichen Arten auf.
Was ist zu tun?
Sie können einerseits zivilrechtlich gegen den Stalker vorgehen, indem Sie bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Das Familiengericht wird gegenüber dem Stalker aussprechen, dass er künftig kein Kontakt mehr aufnehmen darf. Anderenfalls muss dieser ein Ordnungsgeld zahlen.
Andererseits können Sie parallel eine Strafanzeige mit Strafantrag bei der Polizei stellen. Diese wird den Stalker vernehmen. In manchen Fällen genügt dies bereits, um dem Stalker klar zu machen, dass die „Bekanntschaft“ vorbei ist.
Sofern Sie bei der Abwehr von Nachstellungen Hilfe benötigen, unterstützte ich Sie gern.