Ratgeber

Umgang zu teuer?

Die Tren­nung der Eltern führt zu vie­len Pro­ble­men für die Kin­der. Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist, dass nach räum­li­cher Tren­nung der Eltern, die Kin­der bei einem Eltern­teil woh­nen wer­den. Der ande­re Eltern­teil kann so die Kin­der nur zu bestimm­ten Ter­mi­nen sehen.

Nor­ma­ler­wei­se soll­ten sich Eltern für die sog. Umgangs­ter­mi­ne eini­gen kön­nen. Lei­der schlägt eine Eini­gung viel zu oft fehl, so dass erst mit Hil­fe des Fami­li­en­ge­richts der Kon­takt zum Kind (recht­lich) sicher­ge­stellt wird.

Fak­tisch ver­hin­dern den­noch eini­ge Eltern­tei­le den vom Gericht fest­ge­leg­ten Umgang, indem sie in weit ent­fern­te Regio­nen umzie­hen. Der ande­re Eltern­teil muss nun­mehr hohe Kos­ten tra­gen, um sein Kind sehen zu kön­nen. Nur in Aus­nah­me­fäl­len kön­nen die Kos­ten des Umgangs auf den Selbst­be­halt für die Berech­nung des Kin­des­un­ter­halts ange­rech­net werden.

Den­noch ist meist kein finan­zi­el­ler Spiel­raum vor­han­den, um neben den Fahrt­kos­ten, auch die Über­nach­tungs­kos­ten an dem Ort zu tra­gen, wo der Umgang mit dem Kind stattfindet.

Die­ses Pro­blem erkann­te eine gemein­nüt­zi­ge Initia­ti­ve, die eine Wohn­bör­se orga­ni­siert. Die „mein papa kommt“ Flecht­werk 2+1 gemein­nüt­zi­ge GmbH ver­mit­telt kos­ten­freie Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten an Eltern, die ihr Kind in einer ande­ren Stadt besuchen.

Wei­te­re Infos zur Initia­ti­ve fin­den Sie unter www.mein-papa-kommt.info