Die Trennung der Eltern führt zu vielen Problemen für die Kinder. Besonders problematisch ist, dass nach räumlicher Trennung der Eltern, die Kinder bei einem Elternteil wohnen werden. Der andere Elternteil kann so die Kinder nur zu bestimmten Terminen sehen.
Normalerweise sollten sich Eltern für die sog. Umgangstermine einigen können. Leider schlägt eine Einigung viel zu oft fehl, so dass erst mit Hilfe des Familiengerichts der Kontakt zum Kind (rechtlich) sichergestellt wird.
Faktisch verhindern dennoch einige Elternteile den vom Gericht festgelegten Umgang, indem sie in weit entfernte Regionen umziehen. Der andere Elternteil muss nunmehr hohe Kosten tragen, um sein Kind sehen zu können. Nur in Ausnahmefällen können die Kosten des Umgangs auf den Selbstbehalt für die Berechnung des Kindesunterhalts angerechnet werden.
Dennoch ist meist kein finanzieller Spielraum vorhanden, um neben den Fahrtkosten, auch die Übernachtungskosten an dem Ort zu tragen, wo der Umgang mit dem Kind stattfindet.
Dieses Problem erkannte eine gemeinnützige Initiative, die eine Wohnbörse organisiert. Die „mein papa kommt“ Flechtwerk 2+1 gemeinnützige GmbH vermittelt kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten an Eltern, die ihr Kind in einer anderen Stadt besuchen.
Weitere Infos zur Initiative finden Sie unter www.mein-papa-kommt.info