Sie leben von dem anderen Elternteil getrennt und haben mit diesem weiterhin die gemeinschaftliche elterliche Sorge über Ihre minderjährigen Kinder. Sie wollen mit den Kindern umziehen. Was ist zu beachten?
Grundsätzlich dürfen Sie erst mit den Kindern umziehen, wenn der andere Elternteil zustimmt bzw. das Familiengericht den Umzug genehmigt.
Sie sollten daher im Vorfeld das Gespräch mit dem anderen Elternteil suchen und diesem Ihre Gründe für den Umzug erläutern. Bei diesem Gespräch erhalten Sie in der Regel auch Unterstützung durch die Jugendämter. Sehen Sie keine Chancen für eine Einigung, kann Sie ein Rechtsanwalt bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.