Ratgeber

Umzug mit Kindern

Sie leben von dem ande­ren Eltern­teil getrennt und haben mit die­sem wei­ter­hin die gemein­schaft­li­che elter­li­che Sor­ge über Ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der. Sie wol­len mit den Kin­dern umzie­hen. Was ist zu beachten?

Grund­sätz­lich dür­fen Sie erst mit den Kin­dern umzie­hen, wenn der ande­re Eltern­teil zustimmt bzw. das Fami­li­en­ge­richt den Umzug genehmigt.

Sie soll­ten daher im Vor­feld das Gespräch mit dem ande­ren Eltern­teil suchen und die­sem Ihre Grün­de für den Umzug erläu­tern. Bei die­sem Gespräch erhal­ten Sie in der Regel auch Unter­stüt­zung durch die Jugend­äm­ter. Sehen Sie kei­ne Chan­cen für eine Eini­gung, kann Sie ein Rechts­an­walt bei der wei­te­ren Durch­set­zung Ihrer Rech­te unterstützen.