Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Wie verhalten Sie sich richtig?
Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft will Sie zu einem bestimmten Vorwurf einer Straftat vernehmen. Sie haben als Beschuldiger das Recht zu schweigen und müssen nicht zur Sache aussagen.
Die Vorladung zeigt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Es ist ratsam sofort nach Erhalt der Vorladung Kontakt zu einem im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt aufzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich für unschuldig halten.
Ihr Rechtsbeistand wird der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Sie zum Termin der Vernehmung nicht erscheinen werden und Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann eingeschätzt werden, ob eine Äußerung als Beschuldigter vor den Ermittlungsbehörden sinnvoll ist.