RECHTSANWALT KARSTEN HINZ

Fami­li­en­recht

Fami­li­en­recht bedeu­tet lei­der viel zu oft: Extrem emo­tio­na­le Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Men­schen, die sich ein­mal sehr nahe standen.

Um hier recht­zei­tig grö­ße­ren Scha­den abzu­wen­den, ist juris­ti­sche Hil­fe­stel­lung schon in einer frü­hen  Pha­se gefragt. Durch man­geln­de Kennt­nis über juris­ti­sche Zusam­men­hän­ge ent­brennt so man­cher Streit an ver­meint­li­chen Fak­ten, die kei­ne sind. Ob Ehe­ver­trag, Tren­nung und Ehe­schei­dung oder Fra­gen zu Zuge­winn, Unter­halt, Umgang und Sor­ge­recht – hier ist anwalt­li­cher Rat gefragt und stets hilf­reich, bevor Emo­tio­nen eskalieren.

Zudem ist es wich­tig, bestimm­te Fris­ten nicht zu ver­säu­men, um damit die eige­ne Rechts­po­si­ti­on so gut wie mög­lich zu sichern. Zu der anwalt­li­chen Tätig­keit kann es auch gehö­ren, Man­dan­ten dar­über zu bera­ten, dass es sinn­voll sein kann, alle nicht genau quan­ti­fi­zier­ba­ren For­de­run­gen bereits vor einer etwa­igen Kla­ge­er­he­bung zu klä­ren. Dies ist regel­mä­ßig bei Din­gen des pri­va­ten Umfelds der Fall. Gera­de im Fami­li­en­recht ist daher nicht nur das fach­li­che Wis­sen eines Anwalts gefragt, son­dern auch eine umfas­sen­de Bera­tung auf Basis sozia­ler Kom­pe­ten­zen und Gespür für die see­li­sche Situa­ti­on der Man­dan­ten. Erst wenn die Gegen­sei­te sich gegen­über berech­tig­ten For­de­run­gen mei­ner Man­dan­ten sperrt, steht die Streit­schlich­tung vor Gericht an.

 

    Typi­sche fami­li­en­recht­li­che Angelegenheiten:

    • Ehe­ver­trä­ge
    • Part­ner­schafts­ver­trä­ge für nicht­ehe­li­che Lebensgemeinschaften
    • Ehe­schei­dung und Scheidungsfolgen
    • Zuge­winn­aus­gleich
    • Aus­ein­an­der­set­zung von Mit­ei­gen­tum an Grund­stü­cken und Eigentumswohnungen
    • Schei­dungs­ver­ein­ba­run­gen, Trennungsvereinbarungen
    • Unter­halts­fra­gen (Vor­fra­gen der Ein­kom­menser­mitt­lung und Ver­mö­gens­ver­wer­tung, Tren­nungs­un­ter­halt, nach­ehe­li­cher Ehe­gat­ten­un­ter­halt, Kin­des­un­ter­halt, unter­halts­recht­li­che Auskunftsansprüche)
    • Sor­ge­recht und Umgangsrecht
    • Adop­ti­ons­ver­fah­ren

    Unser Spek­trum im Fami­li­en­recht umfasst alle rele­van­ten Berei­che. In jedem Fall emp­feh­len wir Ihnen, sich per­sön­lich oder per E‑Mail mit der Kanz­lei in Ver­bin­dung zu set­zen, so kön­nen wir kon­kret und indi­vi­du­ell auf Ihre Vor­stel­lun­gen reagieren.

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