RECHTSANWALT KARSTEN HINZ

Wirt­schafts­straf­recht

Die Betä­ti­gung in der frei­en Wirt­schaft geht heut­zu­ta­ge mit einer Viel­zahl gesetz­li­cher Ver­pflich­tun­gen und straf­recht­li­cher Risi­ken ein­her. Auf­grund der meist sehr hohen Scha­dens­sum­men im Wirt­schafts­straf­recht, sind die zu erwar­ten­den straf­recht­li­chen Sank­tio­nen recht hoch. Auch berufs­recht­li­che Neben­fol­gen bei einer Ver­ur­tei­lung gilt es dabei zu beach­ten, wie bei­spiels­wei­se das Ver­bot zukünf­ti­ger Tätig­keit als Geschäfts­füh­rer oder Vor­stand. Die wirt­schafts­straf­recht­li­chen Sach­ver­hal­te sind meist sehr kom­plex, daher ist eine indi­vi­du­el­le anwalt­li­che Betreu­ung und Bera­tung für eine effek­ti­ve Ver­tei­di­gung sehr wichtig. 

Das Wirt­schafts­straf­recht umfasst ein brei­tes Spek­trum an Straf­ta­ten im Wirt­schafts­le­ben, unter anderem:

  • Unter­neh­mens­be­zo­ge­ne Ordnungswidrigkeiten
  • Unter­schla­gung
  • Betrug
  • Untreue
  • Straf­recht­li­che Prä­ven­tiv­be­ra­tung (Com­pli­ance)
  • Steu­er­straf­recht
  • Miss­brauch von Kreditkarten
  • Bestechung und Korruption
  • Ver­stö­ße gegen das Schwarzarbeitsgesetz
  • Insol­venz­de­lik­te

Pri­mä­res Ziel einer Ver­tei­di­gung ist die Abwen­dung straf­recht­li­cher Sank­tio­nen. Lässt sich eine Ankla­ge nicht mehr ver­mei­den, rich­tet sich die Ver­tei­di­gung gegen die Straf­hö­he und die Rechts­fol­gen. Aber auch die Ver­mei­dung von Image- und Repu­ta­ti­ons­ver­lust soll im Rah­men der Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie nicht zu kurz kom­men, da gera­de im Wirt­schafts­le­ben ein sol­cher Ver­lust enor­me Fol­gen nach sich zie­hen kann.

Unser Leis­tungs­spek­trum erstreckt sich von der straf­recht­li­chen Prä­ven­tiv­be­ra­tung, über Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren, bis hin zur Ver­tre­tung und Ver­tei­di­gung im Straf­ver­fah­ren. Kon­tak­tie­ren Sie uns per­sön­lich oder per E‑Mail und wir bie­ten Ihnen eine auf Ihren per­sön­li­chen Sach­ver­halt zuge­schnit­te­ne Bera­tung und Betreuung.

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