RECHTSANWALT KARSTEN HINZ

Straf­recht

Wenn sich ein Straf­ver­fah­ren ankün­digt, wird die­se Tat­sa­che für die Betrof­fe­nen meist zu einer sehr belas­ten­den und teil­wei­se sogar exis­tenz­be­dro­hen­den Situa­ti­on. Dies gilt glei­cher­ma­ßen für den Beschul­dig­ten wie auch für des­sen Ange­hö­ri­ge – ins­be­son­de­re wenn es zur Anord­nung einer Unter­su­chungs­haft kommt.

Im Straf­ver­fah­ren machen Beschul­dig­te auf­grund der Aus­nah­me­si­tua­ti­on und man­gels bes­se­ren Wis­sens häu­fig Feh­ler, die sich spä­ter nur schwer kor­ri­gie­ren las­sen. Wenn Sie selbst betrof­fen sind, las­sen Sie sich mög­lichst bereits wäh­rend der ers­ten Ver­neh­mung durch die Poli­zei, die Staats­an­walt­schaft oder die Ord­nungs­be­hör­de anwalt­lich ver­tre­ten. Eini­ge der ent­schei­den­den Wei­chen­stel­lun­gen erfol­gen bereits im Ermittlungsverfahren.

Wenn Sie recht­zei­tig einen spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt ein­schal­ten, kann die­ser oft ver­hin­dern, dass Buß­gel­der, Geld­stra­fen oder sogar Frei­heits­stra­fen gegen Sie ver­hängt wer­den bzw. eine gerin­ge­re Sank­ti­on errei­chen. Sta­tis­tisch belegt ist dar­über hin­aus, dass die früh­zei­ti­ge Ein­schal­tung eines Straf­ver­tei­di­gers die Dau­er einer Zwangs­maß­nah­me (z.B. Unter­su­chungs­haft) ver­kürzt und im Fal­le einer Ver­ur­tei­lung posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf das Straf­maß hat.

Grund­sätz­lich soll­ten Sie bei jedem dro­hen­den Straf­ver­fah­ren fol­gen­des berück­sich­ti­gen: Kon­tak­tie­ren Sie mich so früh wie mög­lich und machen Sie ohne Rück­spra­che kei­ne Anga­ben zur Sache.

Wir unter­stüt­zen Sie in fol­gen­den Gebie­ten des Straf­rechts und des Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts:

    Kapi­tal­ver­bre­chen

    Tötungs­de­lik­te und ande­re Gewaltkriminalität

    Ver­mö­gens­de­lik­te

    Dieb­stahl, Raub, Urkun­den­de­lik­te etc.

    Wirt­schafts­straf­sa­chen, ins­be­son­de­re Insolvenzstrafsachen

    z.B. Insol­venz­ver­schlep­pung, Bank­rott, Ver­let­zung der Buch­füh­rungs­pflicht, Vor­ent­hal­ten und Ver­un­treu­en von Arbeitsentgelt

    Jugend­straf­sa­chen
    Steu­er­straf­sa­chen
    Betäu­bungs­mit­tel­straf­sa­chen
    Sexu­al­straf­sa­chen
    Ver­kehrs­straf­sa­chen und Ordnungswidrigkeiten
    Revi­sio­nen in Strafsachen 

    (ggf. unter Hin­zu­zie­hung eines auf Revi­si­ons­recht spe­zia­li­sier­ten Kollegen

    SPRECHEN SIE MICH AN!

    Bei allen Fragen rund  um die Themen Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht oder Familienrecht können Sie sich jederzeit an uns wenden. Nutzen Sie dafür unser praktisches Kontaktformular oder die anderen Kontaktmöglichkeiten auf folgender Seite.