Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Dies gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.
Im Strafverfahren machen Beschuldigte aufgrund der Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Wenn Sie selbst betroffen sind, lassen Sie sich möglichst bereits während der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.
Wenn Sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden bzw. eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer einer Zwangsmaßnahme (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.
Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren folgendes berücksichtigen: Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache keine Angaben zur Sache.