Die Zustellung einer Anklageschrift bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat und Chancen für eine Verurteilung sieht.
Die Zustellung der Anklageschrift leitet das sog. Zwischenverfahren ein. In diesem Verfahrensabschnitt prüft das Gericht, ob die Anklageschrift zulässig ist und das Hauptverfahren eröffnet werden kann. In der Regel kommt es zur Eröffnung des Hauptverfahrens.
Sie sollten keinesfalls im Zwischenverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht mitteilen, weshalb Sie mit der Anklage nicht einverstanden sind. Vielmehr ist es ratsam Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen und mit diesen Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Auch wenn das Strafverfahren schon weit fortgeschritten ist, kann ein erfahrener Strafverteidiger eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie im Zwischen- oder im Hauptverfahren umsetzen.