Der Freiheitsentzug stellt einen der schwersten Grundrechtseingriffe dar. Demzufolge muss sich diese Strafmaßnahme an den hohen rechtsstaatlichen Maßstäben messen lassen. Das setzt voraus, dass diese Maßstäbe nicht schematisch und in generalisierter Form angewandt werden. Vielmehr ist eine individuelle Einzelfallbetrachtung notwendig.
Speziell im Fall einer angeordneten Untersuchungshaft auf Grundlage einer bestehenden Fluchtgefahr, ist eine Einzelfallbetrachtung maßgebend. So dürfe nicht generell davon ausgegangen werden, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets (oder nie) ein rechtlich beachtlicher Fluchtanreiz bestehe. Vielmehr müsse das Gericht die für die U‑Haftanordnung erforderlichen Tatsachen mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv feststellen. Gegebenenfalls sind dafür Ermittlungen im Freibeweisverfahren anzustellen. Erst diese am Einzelfall orientierte Methode gewährt die Verfassungsmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme.
Sofern Sie oder einer Ihrer Angehörigen von Untersuchungshaft betroffen ist, sollten Sie sich durch einen Strafverteidiger oder Strafverteidigerin Unterstützung holen.
(Dezember 2016)