Sie haben einen Strafbefehl erhalten. Was ist zu tun?
Ein Strafbefehl ist eine vollwertige strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem im Bundeszentralregister und auch im sog. Führungszeugnis eingetragen werden kann. Der Strafbefehl ist daher keinesfalls mit einem herkömmlichen Bußgeldbescheid in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vergleichbar.
Die Rechtskraft des Strafbefehls und damit die Eintragung im Bundeszentralregister kann nur verhindert werden, wenn gegen diesen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch eingelegt wird. Das Gericht wird nach Einlegung des Einspruchs einen Termin für eine öffentliche Hauptverhandlung bestimmen und Sie zu diesem Termin laden.
Die Erfahrung zeigt, dass eine große Anzahl der erlassenen Strafbefehle rechtswidrig sind, indem die Voraussetzungen einer Straftat nicht vorlagen, nicht zweifelsfrei nachweisbar waren oder die ausgesprochene Strafe zu hoch war. Es bestehen daher gute Chancen eine Hauptverhandlung zu vermeiden oder mindestens eine Reduzierung der Strafe zu erzielen.
Sie sollten daher sofort nach Erhalt eines Strafbefehls Kontakt zu einem im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt aufnehmen. Dieser wird in der Regel Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und dann mit Ihnen die Verteidigung im Detail besprechen.