Der Insolvenzverwalter fordert Sie schriftlich auf, eine Zahlung, die Sie vom Schuldner oder im Wege der Zwangsvollstreckung erhalten haben, zurückzuzahlen.
Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, die Insolvenzmasse unter anderem durch die Insolvenzanfechtung anzureichern. Ziel ist, dass die sog. Soll-Masse im Vergleich zur im Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung vorgefundenen Ist-Masse wiederhergestellt wird.
Die Soll-Masse lag in dem Zeitpunkt vor, bei welchem der Schuldner aufgrund des Vorliegens der materiellen Insolvenz einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hätte stellen müssen. Die Vermögensabflüsse bis zum tatsächlichen Stellen des Insolvenzantrags, der Zeitpunkt der sog. formellen Insolvenz, kann der Insolvenzverwalter bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zurückfordern.
Inwiefern bei Ihnen diese Voraussetzungen vorliegen, muss anhand der Umstände des Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.